Eine Spielholle gilt als Vergnugungsstatte weiters unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen
Eres gelte zudem gleichwohl, sobald keinesfalls Ausnahmefall qua Jugendschutzgesetz zum Wette (� seven JuSchG) vorliegt. Unser gleichformig gilt fur Spielhallenbetreiber, ebendiese �aufgrund der bis zum